10 Regeln für das Verhalten auf Skipisten
So erleben Sie unbeschwerte Tage auf der Skipiste. Vorsicht ist immer geboten!
Wenn Sie Ski fahren oder snowboarden, kennen Sie wahrscheinlich schon die Regeln, die auf den Pisten zu beachten sind: Verhaltensregeln, die es Ihnen ermöglichen, diese Sportarten mit Vorsicht und Rücksicht gegenüber anderen auszuüben. Aber eine kleine Wiederholung dieser Regeln kann bestimmt nicht schaden.
1. Helmpflicht
Das Tragen eines typengeprüften Schutzhelms ist beim Skifahren für alle unter 18 Jahren vorgeschrieben. Seine Verwendung wird jedoch ganz allgemein dringend empfohlen.
2. Beachtung der Beschilderung
Beim Skifahren müssen alle die Verhaltensregeln und die Beschilderung auf den Pisten kennen und beachten.
3. Verhalten auf den Pisten
Verhalten Sie sich entsprechend Ihren Fähigkeiten stets so, dass Sie sich und andere nicht gefährden.
4. Geschwindigkeit
Denken Sie daran, Ihre Geschwindigkeit zu mäßigen und entsprechend Ihren Fähigkeiten, der Beschilderung, den Sicherheitsvorschriften und den Pistenbedingungen sowie besonderen Umgebungsbedingungen wie Nebel, Dunst, schlechter Sicht usw. zu fahren. Besondere Vorsicht ist auf Abschnitten mit eingeschränkter Sicht und überfüllten Pisten, in der Nähe von Hindernissen, Kreuzungen und Abzweigungen, an Engpässen und in der Nähe von Unerfahrenen geboten.
5. Vorfahrt und Bahnen
Halten Sie stets eine Richtung ein, die es Ihnen erlaubt, das Zusammenstoßen oder Beeinträchtigen von Personen vor Ihnen auf der Piste zu vermeiden. Rettungs- und Servicefahrzeugen auf der Piste ist immer Vorfahrt zu gewähren. Vergewissern Sie sich außerdem, dass Sie beim Einfahren auf eine Piste oder beim Überqueren derselben keine Gefahr für sich oder andere darstellen.
6. Überholen
Bevor Sie eine andere Person überholen, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie genügend Platz und ausreichende Sicht haben. Überholen kann man bergauf und -ab, rechts oder links, aber immer unter Einhaltung eines Abstands, der es dem überholten Skifahrer erlaubt, seine Bahnen zu fahren.
Beim Überholen ist es ratsam, nicht am Pistenrand Kurven zu fahren und immer genügend Platz zu lassen, um den Überholvorgang zu erleichtern.
7. Überquerung und Kreuzung
An Kreuzungen, beim Einfahren auf eine Piste oder beim Überqueren eines Skischulfeldes sollten Sie Ihre Geschwindigkeit verringern und sich durch Sichtkontrolle bergauf und -ab vergewissern, dass dies ohne Gefahr für Sie und andere möglich ist. Diese Verhaltensregel ist auch nach jedem Anhalten zu beachten.
8. Anhalten
Das Anhalten ist nur am Pistenrand möglich, während es an Engstellen, in der Nähe von Hügeln und an schlecht einsehbaren Stellen verboten ist, anzuhalten. Die Skier müssen außerhalb der befahrbaren Fläche abgestellt werden. Bei einem Sturz ist sofort die Piste freizumachen, indem man sich an den Pistenrand begibt, um eine Kollision mit anderen zu vermeiden.
9. Pflicht zur Rettung und Hilfeleistung
Wenn Sie eine verletzte oder in Schwierigkeiten geratene Person antreffen, müssen Sie ihr Hilfe leisten und den Unfall sofort mit der einheitlichen Notrufnummer 112 oder dem Pistenrettungsdienst melden. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt oder Zeuge eines Unfalls sind, müssen Sie den eingetroffenen Rettungskräften Ihre Personalien mitteilen.
10. Durchfahrt und Aufstieg
Es ist verboten, die Skipisten zu Fuß oder mit Schneeschuhen zu begehen, es sei denn, es besteht dringender Handlungsbedarf. Ohne Skier talwärts zu gehen, ist nur entlang der Pistenränder erlaubt.
Denken Sie auch an ...
Haftpflichtversicherung
Es ist verpflichtend vorgeschrieben, im Besitz einer Haftpflichtversicherung zu sein, die Ihre zivilrechtliche Haftung für Unfälle oder Schäden, die Sie Dritten zufügen, abdeckt.
Alkohol- und Drogeneinfluss
Denken Sie daran, dass das Skifahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gesetzlich verboten ist.
Schwarze Pisten
Bevor Sie Pisten mit hohem Schwierigkeitsgrad (schwarze Pisten) befahren, müssen Sie sicher sein, dass Sie über das erforderliche hohe Maß an körperlichem und technischem Können verfügen.
Skifahrer und Skifahrerinnen mit Behinderung
Sowohl beim Zugang zu den Liften als auch bei der Abfahrt ist Skifahrern und Skifahrerinnen mit Behinderung immer der Vortritt bzw. die Vorfahrt einzuräumen, wobei ihnen der notwendige Raum, Weg und ihre Bahnen freizuhalten sind. Zur leichteren Identifizierung tragen Skifahrer und Skifahrerinnen mit Behinderung eine orangefarbene Weste; außerdem werden sie von einer mit „GUIDA“ (GUIDE) gekennzeichneten Person begleitet.