Sicherer Urlaub im Trentino
Für einen unbeschwerten und sorgenfreien Aufenthalt
Zulässig sind Ortswechsel ohne Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeiten oder Gründe und ohne Angabe.
Ab dem 1. Mai 2022 ist das digitale COVID-Zertifikat der EU (3G oder 2G) für den Zugang zu den Aktivitäten, für die es bisher erforderlich war, nicht mehr nötig.
Sie finden alle Details im Bereich FAQ, am Ende der Seite.
MUNDSCHUTZ
Ab dem 1. Oktober 2022, ist das Tragen von FFP2-Masken für den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr obligatorisch.
Es wird jedoch empfohlen, an überfüllten Orten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Kinder unter 6 Jahren sind davon befreit.
AUFSTIEGSANLAGEN
Um die Aufstiegsanlagen nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
• Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen geschlossenen Liften wird empfohlen
• Einhaltung der zwischenmenschlichen Distanzierung auf den Zugangs- und Ausgangswegen
KULTUR UND FREIZEIT
Ab dem 1. Mai 2022 ist kein COVID-Zertifikat der EU für den Zugang zu allen Kultur- und Freizeitaktivitäten mehr nötig, für die es bisher erforderlich war.
ESSEN UND TRINKEN
Alle Gaststätten sind ohne Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der am selben Tisch sitzenden Gäste geöffnet, sowohl im Außen- als auch im Innenbereich.
Ab dem 1. Mai 2022 wird für den Verzehr von Speisen und Getränken in der Innengastronomie von Restaurants, Bars usw. das COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“) nicht mehr benötigt, weder an der Theke noch am Tisch. Für den Verzehr von Speisen und Getränken im Freien wird auch kein grünes COVID-19-Zertifikat mehr benötigt.
ÜBERNACHTEN
Für den Zugang zu Beherbergungsbetrieben im Trentino (Hotel- und sonstige Beherbergungsbetriebe, Agriturismo-Betriebe, kurzzeitig vermietete Unterkünfte, touristische Beherbergungseinrichtungen im Freien wie Campingplätze, Berg- und Wanderhütten und Jugendherbergen) ist kein COVID-19-Zertifikat („Green Pass“) erforderlich.
GREEN PASS (EU digital Covid certificate)
Das 3G digitale COVID-Zertifikat der EU (der italienische "Basis Green Pass") bescheinigt eine der folgenden Bedingungen:
• vollständig gegen COVID-19 geimpft
• in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen
• ein negatives Ergebnis bei einem Antigen-Schnelltest in den letzten 48 Stunden bzw. bei einem PCR- oder Molekulartest in den letzten 72 Stunden.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage des Green Pass befreit.
Vorsicht: Aufgrund der aktuell sich ständig weiterentwickelnden Situation kann es zu plötzlichen regulatorischen Änderungen kommen, die zu einer Lockerung oder Verschärfung der Maßnahmen führen können. Diese Seite und die relevanten Abschnitte werden ständig aktualisiert.
Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2024