Pass für Tiere

Ein Pass, den man stets mitnehmen sollte

Pass für Tiere

Aufgrund der Vorschriften der Verordnung 576/2013 des Europäischen Parlaments müssen Hunde, Katzen und Frettchen auf Reisen innerhalb eines Staats der Europäischen Gemeinschaft mit einem Pass ausgestattet sein. Dieser Pass wird von einem autorisierten Tierarzt ausgestellt und muss die Angaben des Heimtiers, die Liste der vorgenommenen Impfungen und die ausgeführten tierärztlichen Untersuchungen enthalten. Für die Ausstellung des Passes ist bei Hunden die Anmeldung im Hunderegister Voraussetzung.

Innerhalb der Grenzen Italiens ist für das Reisen mit Tieren nur das Gesundheitsbuch notwendig. Bei Auslandsreisen (oder Einreise in Italien aus dem Ausland) ist dagegen der Pass erforderlich.